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Unsere Leitidee

Walther-Rathenau-Grundschule

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  • Gemeinschaft
Spielplatz der Walther-Rathenau-Grundschule fotografiert von Daniel Winkler
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Linden-Grundschule Senftenberg
Schulleiterin: Frau Birgit Poyda
Sekretärin: Frau Katrin Richter
Rathenaustraße 6 - 8
01968 Senftenberg
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Telefon: 03573 367588-0 
Telefax: 03573 367588-88 
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Linden-Grundschule Hosena
Schulleiterin: Birgit Poyda
Sekretärin: Frau Renate Exler
Ortsteil Hosena
August-Bebel-Straße 4
01996 Senftenberg
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Telefon: 035756 60222 
Telefax: 035756 12866 
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Mitwirkungsgremien

Schülerkonferenz

Die Schülerkonferenz ist ein Gremium, in dem die Interessen und Meinungen aller Schülerinnen und Schüler einer Schule zusammengetragen werden. Sie beteiligt sich an der Verwirklichung des Bildungsauftrags der Schule und fördert die Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler.

Hier haben Klassensprecher einerseits die Möglichkeit, Ängste und Sorgen, aber auch Hoffnungen und Wünsche ihrer Klassen im großen Rahmen zu äußern und darüber zu diskutieren. Andererseits hören sie hier Berichte über neue schulische Regelungen und Ereignisse über die sie in ihren Klassen sprechen können.

Es werden Probleme diskutiert und Anträge ausgearbeitet, die später über die Schulkonferenzmitglieder in die Schulkonferenz eingebracht werden.

Zusammensetzung

Die Schülerkonferenz setzt sich zusammen aus zwei Schülerinnen und Schülern jeder Klasse, welche als Klassen- bzw. Kurssprecher gewählt wurden. Beratende Mitglieder sind auch zwei Vertreterinnen und Vertreter der Elternkonferenz und der Lehrerkonferenz.

Des Weiteren wählt die Schülerkonferenz jährlich aus dem Kreis ihrer stimmbrechtigten Mitglieder eine Schülersprecherin bzw. einen Schülersprecher und für dieses Amt bis zu drei Stellverteterinnen/Stellvertreter.

Elternkonferenz

Die Elternkonferenz ist ein Gemium, in dem die Interessen und Meinungen aller Eltern einer Schule zusammengetragen und verteten werden.

Die erste Elternkonfernz im neuen Schuljahr findet spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn statt. Hier haben Elterverteterinnen/Elternvertreter die Gelegenheit, sich aktuelle schulische Informationen zu verschaffen oder diese selbst weiterzugeben. Sie hören hier Berichte über neue Regelungen und Ereignisse, über die sie in ihren Klasen sprechen können. Es werden Probleme diskutiert und Anträge ausgearbeitet, die später über die Schulkonferenzmitglieder in die Schulkonferenz eingebracht werden.

Die Elternkonferenz wählt jährlich eine Schulelternsprecherin/Schulelternsprecher und für dieses Amt bis zu drei Stellvertreterinnen/Stellvertreter, alle zwei Jahre fünf Mitglieder für die Schulkonferenz sowie ein Mitglied für den Kreisrat der Eltern.

Weiterhin werden zu Beginn jedes Schuljahres je zwei Mitglieder für die Schülerkonferenz sowie Lehrerkonferenz gewählt. Schließlich sind für jede Fachkonferenz zwei Vertreterinnen/Vertreter zu bestimmen.

Schulelternsprecher im Schuljahr 2019/2020: Frau Liedtke, Frau Baum

Zusammensetzung

Alle von den Elternversammlungen der Klassen gewählten Elternsprecherinnen /Elternsprecher sind stimmberechtigte Mitglieder in der Elternkonferenz.Beratend nehmen zwei Vertreterinennen/Vertreter der Schülerkonferenz sowie der Lehrerkonferenz teil.

Auf Wunsch der Elternkonferenz soll ein Mitglied der Schulleitung bei den Beratungen anwesend sein.

28.10.2011 

Lehrerkonferenz

Die Lehrerkonferenz ist eine für die Lehrkräfte einer Schule verpflichtende Veranstaltung, auf welcher alle wichtigen schulischen Angelegenheiten diskutiert und teilweise entschieden werden. Die Lehrkräfte der Schule erhalten hier die aktuellen Informationen oder bringen diese ein.

Insbesondere entscheidet die Lehrerkonferenz über Grundsätze für die:

  • Erziehungs- und Unterrichtsarbeit,
  • Stundenplangestaltung und Aufsichtspläne,
  • Einführung zugelassener Lehrmittel,
  • Beobachtung und Bewertung der Lernentwicklung,
  • Koordinierung der Leistungsbewertung,
  • Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte der Schule.

Weiterhin entscheidet diese Konferenz über Ordnungsmaßnahmen.

Zusammensetzung

Die Schulleiterin bwz. der Schulleiter ist automatisch Vorsitzende/Vorsitzender der Lehrerkonferenz.

Die Schulleiterin/der Schulleiter, alle Lehrkräfte mit mehr als 6 Wochenstunden sowie das pädagogische Personal sind stimmberechtigte Mitglieder.

Beratend wirken Lehrkräfte der Schule mit weniger als 6 Wochenstunden sowie je zwei Vertreterinnen/Vertreter der Elternkonferenz und der Schülerkonferenz mit. Diese beratenden Mitlgieder dürfen während der Konferenz zu keinem Zeitpunkt hinausgeschickt werden.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Beratungs- und Entscheidungsgremium der Schule. Sie berät in allen wichtigen schulischen Angelegenheiten. Sie vermittelt aber auch in Streitfällen.

Die Beratungen der Schulkonferenz sind schulöffentlich, das heißt, alle an der Schule beteiligten Personen dürfen in der Regel in den Schulkonferenzen anwesend sein.

Zusammensetzung der Schulkonferenz

Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin bzw. der Schulleiter, vier Lehrkräfte, fünf Schülerinnen bzw. Schüler ab Jahrgangsstufe 4 und fünf Eltern. Sie werden von ihren Konferenzen für jeweils 2 Jahre gewählt.

Es wird ein Vorstand aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder gewählt. Ihm gehören eine Vorsitzende/ein Vorsitzender und bis zu zwei Stellvertreterinnen/Stellvertreter an. Jedes Mitglied der Schulkonferenz, egal ob Schüler-, Eltern-, Lehrervertreterinnen/-vertreter oder Schulleiterin/Schulleiter, kann zur/zum Vorsitzenden oder zur Stellverteterin/zum Stellvertreter gewählt werden.

Der Vorstand stellt sicher, dass Einladungen und Protokolle erstellt und verschickt werden. Durch den Vorstand werden Anfragen, Anträge, Stellungnahmen und Beschlüsse der Schulkonferenz an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

Die Schulleiterin/der Schulleiter führt die Geschäfte der Schulkonferenz.

Mitglieder der Schulkonferenz im Schuljahr 2019/2020:

Schüler:

Eltern: Frau Baum, Frau Lehmann, Frau Liedtke, Frau Schramm, Herr Hameister

Lehrer: Frau Schulz, Frau Schieske, Frau Beyer, Frau Hofmann, Frau Poyda

Aufgaben der Schulkonferenz

  • Entscheidung über die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal in der Schule
  • Entscheidung über die Haus- und Pausenordnung sowie die Grundsätze der Raumverteilung
  • Entscheidung über das Einvernehmen mit dem Schulträger bei der Namensgebung
  • Entscheidung über die Ausnahmen der 5-Tage-Schulwoche, den täglichen Unterrichtsbeginn und die variablen Ferientage im Einvernehmen mit dem Träger der Schülerbeförderung
  • Entscheidung über die Grundsätze für die Arbeit von Schülergruppen
  • Entscheidung über die Grundsätze für das Warenangebot zum Verkauf in der Schule im Rahmen zugelassener gewerblicher Tätigkeit sowie über die Grundsätze zu Art und Umfang möglicher Werbung
  • Entscheidung über die grundsätzliche Verteilung der Mittel, über deren Verwendung die Schule selbst entscheiden kann
  • Entscheidung über die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben
  • Entscheidung über die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen
  • Entscheidung über die Grundsätze für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit Projekten zur Öffnung der Schule sowie zur Berufsberatung
  • Entscheidung über die Vereinbarung von Schulpartnerschaften.

Die Schulkonferenz entscheidet mit Zustimmung der Mehrheit der von der Lehrerkonferenz in die Schulkonferenz entsandten Mitglieder über:

  • die Festlegung pädagogischer Ziele und Schwerpunkte oder das Schulprogramm und dessen Fortschreibung auf Vorschlag der Lehrerkonferenz,
  • den kooperativen oder integrativen Unterricht in der Oberschule im Benehmen mit dem Schulträger,
  • das Schulprofil,
  • die Grundsätze für Förderunterricht und andere zusätzliche Unterrichtsangebote,
  • die Grundsätze für die Verteilung der schriftlichen Arbeiten und Klausuren und
  • die Grundsätze für die Mitarbeit der Eltern im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich der Schule.

Anhörungs- und Antragsrechte

Die Schulkonferenz ist anzuhören und beschießt über den Antrag oder die Stellungnahme der Schule in folgenden Angelegenheiten:

  • Fortführung, Änderung oder Auflösung der Schule,
  • Schulbezirke, Schulwege einschließlich Schülerlotsen, Schulentwicklungsplan,
  • größere bauliche Maßnahmen,
  • Einrichtung einer Leistungs- und Begabtenklasse oder Organisation als Spezialschule oder Spezialklasse einschließlich des Schulprogramms,
  • zusätzliches Fremsprachenangebot an der Grundschule und sonstige Anträge zur Genehmigung einer abweichenden Stundentafel,
  • Ganztagsangebote,
  • Aufnahmekriterien gemäße § 53 Abs. 7 bei Spezialschulen, Spezialklassen und Leistungs- und Begabtenklassen,
  • Durchführung und Änderung eines Schulversuchs,
  • Genehmigung wissenschaftlicher Untersuchungen an der Schule und
  • Stellungnahmen der Schule zur Schulleiterbestellung.

Die Mitlgieder der Schulkonferenz können zu Tagesordnungspunkten gemäß § 91 Abs. 2 BbgSchulG beratend an der Lehrerkonferenz teilnehmen.

28.10.2011 
28.10.2011