Schulsozialarbeit ist eine gesetzlich geregelte Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, seit 2021 auch mit einem eigenen Paragrafen im Sozialgesetzbuch VIII verankert und erfuhr somit eine Stärkung durch den Gesetzgeber. Sie arbeitet mit fachlich fundierten Methoden der Sozialen Arbeit wie Beratung, Gruppenarbeit, Einzelfallarbeit, Krisenintervention, Deeskalation und Konfliktlösung sowie nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit und Prävention. Sie ist für alle Beteiligten da und ein Bindeglied zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrer*innen, der Schulleitung und Kooperationspartnern der Schule. Die Vorteile des Angebotes der Schulsozialarbeit liegen darin, dass sie in der Schule vor Ort agiert und somit täglich Zugang zu allen dazugehörigen Akteuren hat. Sie versteht sich als Bindeglied zwischen Schülerinnen und Schülern, den Eltern, den LehrerInnen und externen Partnern wie Stadt, Vereine und andere Organisationen des Gemeinwesens. Schulsozialarbeit ist vor allem Präventionsarbeit, um Kinder zu einem richtigen Umgang mit ihren eigenen Schwächen und Stärken und vielen anderen Themen wie Konflikten, Medien, etc. zu ermöglichen.
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